Honorar

Die Honorare orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und werden individuell nach Art und Umfang der Behandlung vereinbart. Auf Wunsch erhalten Sie vorab einen transparenten Kostenüberblick.

Für eine Behandlung beim Heilpraktiker benötigen Sie kein Rezept. Gesetzlich versicherte Patienten müssen erstmal die Kosten selbst tragen, da Heilpraktikerleistungen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. Wenn Sie als Kassenpatient eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, können Sie die Rechnung im Nachhinein dort einreichen und bekommen je nach Ihrem Tarif anteilig die Kosten erstattet. 

Patienten mit privater Krankenversicherung können die Rechnung bei ihrer Versicherung einreichen. Wie viel Ihre Versicherung von der Behandlung übernimmt hängt jedoch von Ihrem jeweiligen Tarif ab.

Je nach Behandlungsart ist mit einem Stundenlohn von 60-80 Euro zu rechnen. Die Länge des Termins ist individuell von 30-60 min. Bei Erstterminen mit ausführlicher Anamnese plane ich mind. 1,5 Stunden ein.

Gegebenenfalls fallen zusätzliche Kosten für Blut- und/oder Stuhluntersuchung/en an. Dies bespreche ich mit Ihnen jedoch im Vorhinein!


Fragen zum Honorar? 

Ich beantworte sie gerne vorab – telefonisch unter 0178 50 88 667 oder per E-Mail an mk@praxis-kornatz.de.