Honorar und Abrechnung


 Privatpatienten  

 Selbstzahler 

Abrechnung über Ihre PKV
Als Privatpatient erhalten Sie nach Ihrer Behandlung eine Rechnung, die Sie  bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Sie brauchen vor dem ersten Termin ein Privatrezept von Ihrem Arzt. Die Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif. Die Zahlung der Rechnung hat somit nichts mit der Erstattung über Ihre PKV zu tun.

Direkt und unkompliziert
Auch ohne Überweisung oder Kassenzulassung sind Sie herzlich willkommen. Selbstzahler profitieren von freier Termineinteilung, individuellem Behandlungskonzept und der vollen Behandlungszeit ohne Zeitdruck.
Sie bekommen nach der Behandlung eine Rechnung von mir.


Ich führe meine Praxis als Privatpraxis – das bedeutet: Ich arbeite ohne Kassenzulassung und rechne nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ab. Gesetzlich Versicherte sind als Selbstzahler jederzeit herzlich willkommen.


Warum Privatpraxis?

Als Privatpraxis kann ich mir die Zeit nehmen, die Sie verdienen: ausführliche Anamnese, individuelle Behandlungskonzepte und echte Kontinuität in der Betreuung. Mein Ansatz – den Menschen als ein Ganzes zu sehen – lässt sich am besten verwirklichen, wenn Behandlung und Zeit nicht durch kassenrechtliche Vorgaben begrenzt werden.

Ich arbeite in der Krankengymnastik mit Terminen á 30 min. Ich berechne für den Termin daher einen etwas höheren Satz im Vergleich zu den klassischen 20 min. Jedoch habe ich dadurch mehr Zeit für den Patienten, der Patient kann in Ruhe ankommen und sich teils besser auf die Behandlung einlassen. 


Fragen zum Honorar? 

Ich beantworte Sie gerne vorab – telefonisch unter 0178 50 88 667 oder per E-Mail an mk@praxis-kornatz.de.